Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Lebensversicherung Erbe Quickborn

a.) Lebensversicherungen

Auszahlungen von Lebensversicherungen im Todesfall erfolgen grundsätzlich an den im Versicherungsvertrag angegebenen Bezugsberechtigten. Ist dies der Erblasser selbst, wird die Versicherungssumme an dessen - gesetzliche oder testamentarische - Erben ausgezahlt; ist dagegen eine bestimmte Person benannt, erhält diese die Summe, auch wenn sie nicht Erbe wird.

Zu beachten ist jedoch, dass die Lebensversicherungssumme bei der Erbschaftssteuer angesetzt wird, auch wenn eine andere Person als Bezugsberechtigter eingesetzt wird; dies gilt jedoch nicht, wenn der eigentlich Begünstigte selbst den Vertrag abgeschlossen hat (z.B. die Ehefrau als Versicherungsnehmerin versichert den Tod ihres Ehemannes).

 
Gemeinsamer Nachlass Quickborn, Auslandsbezug Norderstedt, Erbschaftssteuer nahe Buchholz in der Nordheide, Privatschriftliches Testament Hamburg, Alleinerbe Pinneberg, Vorweggenommene Erbfolge Wedel, Berliner Testament Reinbek, Kanzlei Finkenwerder, Gesetzliche Erbfolge nahe Geesthacht, Schenkung Glinde