Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg
		
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Erbrecht - Blog
Testamentserrichtung nahe Schenefeld
Testamentserrichtung
Will man die gesetzliche Erbfolge vermeiden oder zusätzlich zu der reinen Erbfolge weitere Bestimmungen, z.B. zur Verteilung bestimmter Gegenstände, treffen, muss man eine "Verfügung von Todes wegen" hinterlassen.
Das Gesetz kennt dafür verschiedene Formen: