Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Erbrecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Zustellungserfordernis bei Mahnbescheiden

Ein Mahnverfahren kann erst nach Zustellung des Mahnbescheids ins streitige Verfahren übergeleitet werden.

Bestreitet der Schuldner und Empfänger eines Mahnbescheides die bestehende Schuld, wird ein streitiges Verfahren vor dem zuständigen Gericht eröffnet. Voraussetzung ist allerdings, dass zuvor der Mahnbescheid zugestellt wurde. Wenn dieser wegen des unbekannten Aufenthaltsorts des Empfängers nicht zugestellt werden kann, kommt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs keine Überleitung ins streitige Verfahren in Betracht.

Die Bundesrichter verneinten eine entsprechende Anwendbarkeit der Vorschriften über die öffentliche Zustellung auf den Mahnbescheid, denn der Gesetzgeber hat ausdrücklich die öffentliche Zustellung von Mahnbescheiden ausgeschlossen. Soweit trotz unbekanntem Aufenthaltsort des Schuldners ein Mahnbescheid erlassen worden ist, kommt also zumindest eine Abgabe des Verfahrens zum Prozessgericht und die Einleitung des streitigen Verfahrens nicht in Betracht.

 
[mmk]
 
Eigenhaendiges Testament Glinde, Pflichtteil Quickborn, Erbfolgenbestimmung Finkenwerder, Zugewinngemeinschaft Finkenwerder, Verteilung Vermoegen nahe Norderstedt, Erbrecht nahe Buchholz in der Nordheide, Guetergemeinschaft Buchholz in der Nordheide, Ehegatten Testament Hamburg, Teilungsanordnung nahe Buchholz in der Nordheide, Ausgleich Vorempfaenge Hamburg