Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
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und Hamburg-Finkenwerder


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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverstöße von volljährigen Familienmitgliedern zur Kasse gebeten werden können.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.01.2014
Die Gebäudeversicherung eines Versicherungsnehmers muss nach einem erlittenen Schaden auch die Kosten noch nicht erbrachter Aufräumungs-, Abbruch- oder Schadensminderungsarbeiten zahlen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.06.2013
Heilpraktiker müssen für die Ausübung ihres Berufes eine feste Niederlassung besitzen.
Amtsgericht München, Urteil vom 13.02.2013
Für die wirksame Kündigung eines volljährigen Mitversicherten der Krankheitskostenversicherung durch den Versicherungsnehmer ist es nicht erforderlich, dass der Versicherung ein Nachweis über eine Anschlussversicherung des Mitversicherten erbracht wird.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.12.2013
Hat ein Versicherungsnehmer einen Versicherungsmakler mit seinen Versicherungsangelegenheiten betraut, so ist die Versicherung zu einer Zusammenarbeit mit diesem Vertreter verpflichtet.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.05.2013
Selbst wenn durch den Reiseveranstalter genannte Flugzeiten unter einem Änderungsvorbehalt stehen, dürfen diese die Flugzeiten nicht ohne eine sachliche Rechtfertigung ändern.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.12.2013
Kommt es auf dem Heimweg von der Arbeit zu einem Verkehrsunfall, weil der Arbeitnehmer abbremst um einen spontanen Einkauf zu tätigen, kann er sich nicht auf den Schutz der Unfallversicherung verlassen.
Bundessozialgericht, Urteil vom 04.07.2013
Leistungsbeziehern steht ein Anspruch auf Kostenübernahme gegen das Jobcenter nur zu, wenn die Behandlung eine medizinische Notwendigkeit ist und die Krankenkasse nicht zur Zahlung verpflichtet ist.
Bundessozialgericht, Urteil vom 12.12.2013
Bei der Versorgung von Hilfebedürftigen mit notwendigen Geräten dürfen sich Krankenkasse und Rentenversicherung nicht über einen längeren Zeitraum gegenseitig den "Schwarzen Peter" bezüglich der Kostenübernahme zuschieben.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 04.11.2013
Lieferengpässe bei Enteisungsmitteln für Flugzeuge stellen keine außergewöhnlichen Umstände im Sinne der Fluggastrechteverordnung dar, weshalb eine Fluggesellschaft Passagieren bei einem ausgefallenen Flug eine Entschädigung zahlen muss.
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.11.2013
 
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