Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

b.) Beteiligungen an Gesellschaften

Gesellschaftsverträge, z.B. bei Unternehmen oder bei privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften, enthalten oft Regelungen zum Todesfall eines Gesellschafters.

Diese gehen einer erbrechtlichen Regelung häufig vor, so dass die Auswirkungen der Gesellschaftsverträge bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen genau geprüft werden müssen.

 
Erbrecht Hamburg, Schenkungssteuer nahe Reinbek, Verteilung Vermoegen nahe Quickborn, Testamentsvollstreckung Hamburg, Letztwillige Verfuegung Norderstedt, Ehegattenerbrecht nahe Schenefeld, Alleinerbe Finkenwerder, Testamentsvollstrecker nahe Stade, Erbschaftssteuer nahe Glinde, Enterbung nahe Geesthacht