Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

b.) Beteiligungen an Gesellschaften

Gesellschaftsverträge, z.B. bei Unternehmen oder bei privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften, enthalten oft Regelungen zum Todesfall eines Gesellschafters.

Diese gehen einer erbrechtlichen Regelung häufig vor, so dass die Auswirkungen der Gesellschaftsverträge bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen genau geprüft werden müssen.

 
Testamentsvollstrecker nahe Wedel, Notarielles Testament Hamburg, Guetertrennung Hamburg, Kanzlei Hamburg, Nacherbfolge nahe Reinbek, Guetergemeinschaft Geesthacht, Erbvertrag Finkenwerder, Enterbung nahe Pinneberg, Testamentsbeurkundung nahe Quickborn, Vorerbfolge nahe Geesthacht